Das öV-Netz im Kanton Luzern umfasst 946 Haltestellen.
Verschiedene Gründe können zu einer Mutation von Haltestellen führen:
Die Federführung bei Haltestelleneröffnungen und -anpassungen liegt bei den Transportunternehmen. Diese stellen in Absprache mit den jeweiligen Gemeinden sowie dem VVL den Antrag beim Bundesamt für Verkehr (BAV).
Gemeinden können sich für Eröffnungen sowie Anpassungen von Haltestellen direkt an die einzelnen Transportunternehmen wenden.
Die Schliessung einer Haltestelle führt bei Betroffenen zu Umstellungen in ihrem Mobilitätsverhalten. Das öV-Angebot wird für diese Personen weniger attraktiv, wodurch die Nachfrage dieser Buslinie negativ beeinflusst werden kann (siehe Negativspirale). Eine enge Zusammenarbeit mit sämtlichen Beteiligten (Standortgemeinde, Transportunternehmen, VVL, Dienststelle Verkehr und Infrastruktur [vif] und weiteren) ist daher unerlässlich.
Die Checkliste zur Aufhebung einer Haltestelle legt die Grundsätze sowie das Vorgehen fest.